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Finanzlexikon: zoll

zoll

Der Begriff Zoll bezeichnet

a) (v. spätlat.: telonium aus griech.: telonion Zollhaus)

1. eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Von praktischer Bedeutung ist in der EU heute nur noch der Einfuhrzoll aus Nicht EU-Ländern. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Siehe auch Zoll (Abgabe).
2. die Behörde, die die Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung oder eine andere Zollverwaltung

b) (v. mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz)

1. eine teilweise veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: '')
2. das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch
3. das französische Zoll mit einer Länge von 27,07 mm = 1 pouce
4. das preußische Zoll mit einer Länge von 37,662 mm
5. das amerikanische Zoll mit einer Länge von 25,40005 mm

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